Für alle Personen, denen ein positives Testergebnis des Abstrichs auf SARS-CoV-2 mitgeteilt wird, gilt:
Sie sind auf Grund staatlicher Anordnung verpflichtet, sich unverzüglich in Isolation zu begeben und das zuständige Gesundheitsamt über das positive Testergebnis zu informieren. Das Gesundheitsamt
unterrichtet Sie über das weitere Vorgehen und trifft alle notwendigen Anordnungen. Bitte informieren Sie das Gesundheitsamt Aschaffenburg per E-Mail über Ihr positives
Testergebnis: coronameldung@lra-ab.bayern.de
Symptomatische Personen:
Personen mit Symptomen, die auf eine Infektion mit dem
Coronavirus hinweisen, werden NICHT an den Teststrecken getestet. Für Symptomatische ist der Hausarzt / die Hausärztin zuständig. Sollte der/die eigene Hausarzt/Hausärztin keine (zeitnahe) Behandlung
bzw. Abstrichnahme durchführen, können Sie sich an spezielle Coronatest-Praxen wenden. Diese Praxen
finden Sie unter www.kvb.de mithilfe der Suchmaske für Ärzte auf der linken Seite des
Internetauftritts. Außerhalb der Öffnungszeiten der Arztpraxen, insbesondere an Wochenenden und Feiertagen, besteht die Möglichkeit, sich unter der kostenfreien
bundesweiten Rufnummer 116 117 an den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst zu wenden.